Damit der Faschingsumzug in Landshut
reibungslos und ohne Probleme durchgeführt werden kann, gibt es ein paar
Regeln, an die sich jeder Teilnehmer zu halten hat.
1.
Die
im Rahmen des Umzuges eingesetzten Fahrzeuge müssen zugelassen, verkehrs- und
betriebssicher sein und den besonderen Anforderungen dieser Veranstaltung
entsprechen. Teilnehmende Fahrzeuge, die keine amtliche Zulassung besitzen,
müssen eine rote Nummer befestigen.
2.
Die
Kfz-Haftpflichtversicherer der mitfahrenden Fahrzeuge sind vor der Veranstaltung
wegen der Risikoerhöhung zu verständigen.
3.
Die
Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
4. Durch
die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten dürfen die Sichtverhältnisse für den
Fahrzeugführer nicht eingeschränkt und die Lenkfähigkeit der Fahrzeuge nicht
beeinträchtigt werden. Die max. Höhe bei Wägen beträgt 4 m.
5.
Die
zusätzlichen Aufbauten – einschließlich der Sitzflächen – müssen rutschfest mit
dem Fahrzeug verbunden und insbesondere da, wo sich Personen aufhalten, eine
ausreichende Trittfestigkeit gewährleistet sein.
6.
Die
beförderten Personen sind durch ein Geländer mit ausreichender Höhe (mind. 1 m)
und Stärke gegen ein Herabstürzen zu sichern.
7.
Für
jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Aufsichtsperson zu bestimmen.
8.
Die
Fahrer der Fahrzeuge müssen im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis sein. Sie
sind zur besonderen Vorsicht und Rücksichtnahme anzuhalten.
9.
Für
die Fahrer der Fahrzeuge besteht Alkoholverbot und ein Mindestalter von 18
Jahre (gilt auch für Traktoren).
10.
An
Fahrzeugen/Anhängern müssen entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden.
Falls erforderlich, muss das Fahrzeug an den Rädern begleitet werden.
11.
Beim
Mitführen von Kindern auf Ladeflächen von Fahrzeugen, muss mindestens eine
geeignete erwachsene Person als Aufsicht vorhanden sein.
12.
Den
Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Zugleitung ist Folge zu leisten.
13.
Wir
weisen wiederum daraufhin, dass es verboten ist, von den Fahrzeugen Heu, Stroh
oder sonstiges Papiermaterial auf die Zuschauer und Straßen zu streuen.
14.
Wir
ersuchen alle Teilnehmer beim „Bonbonauswerfen“ darauf zu achten, die Bonbons
möglichst weit in die Menge der Zuschauer und nicht auf die Straße zu werfen
(Gefahr für die aufsammelnden Kinder).
15.
Wir
bitten den Alkoholkonsum so zu kontrollieren, dass Unfälle vermieden werden.
16.
Nach
Beendigung des Umzuges sind die Faschingswägen schnellstmöglich vom
Veranstaltungsort zu entfernen und die Straßenverkehrsordnung tritt im vollen Umfang wieder in Kraft.
17.
Die
Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der genannten Punkte.
18.
Durch
die Teilnahme vieler Musikkapellen und Spielmannszügen ist auf die Lautstärke
der Musikanlagen zu achten. Den Anweisungen der Zugleitung ist Folge zu
leisten.
Wir bitten hierfür um Ihr
Verständnis.