Teilnahmebedingungen


Damit der Faschingsumzug in Landshut reibungslos und ohne Probleme durchgeführt werden kann, gibt es ein paar Regeln, an die sich jeder Teilnehmer zu halten hat.

1.           Die im Rahmen des Umzuges eingesetzten Fahrzeuge müssen zugelassen, verkehrs- und betriebssicher sein und den besonderen Anforderungen dieser Veranstaltung entsprechen. Teilnehmende Fahrzeuge, die keine amtliche Zulassung besitzen, müssen eine rote Nummer befestigen.

2.           Die Kfz-Haftpflichtversicherer der mitfahrenden Fahrzeuge sind vor der Veranstaltung wegen der Risikoerhöhung zu verständigen.

3.           Die Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

4.          Durch die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten dürfen die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer nicht eingeschränkt und die Lenkfähigkeit der Fahrzeuge nicht beeinträchtigt werden. Die max. Höhe bei Wägen beträgt 4 m.

5.           Die zusätzlichen Aufbauten – einschließlich der Sitzflächen – müssen rutschfest mit dem Fahrzeug verbunden und insbesondere da, wo sich Personen aufhalten, eine ausreichende Trittfestigkeit gewährleistet sein.

6.           Die beförderten Personen sind durch ein Geländer mit ausreichender Höhe (mind. 1 m) und Stärke gegen ein Herabstürzen zu sichern.

7.           Für jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Aufsichtsperson zu bestimmen.

8.           Die Fahrer der Fahrzeuge müssen im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis sein. Sie sind zur besonderen Vorsicht und Rücksichtnahme anzuhalten.

9.           Für die Fahrer der Fahrzeuge besteht Alkoholverbot und ein Mindestalter von 18 Jahre (gilt auch für Traktoren).

10.        An Fahrzeugen/Anhängern müssen entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden. Falls erforderlich, muss das Fahrzeug an den Rädern begleitet werden.

11.        Beim Mitführen von Kindern auf Ladeflächen von Fahrzeugen, muss mindestens eine geeignete erwachsene Person als Aufsicht vorhanden sein.

12.        Den Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Zugleitung ist Folge zu leisten.

13.        Wir weisen wiederum daraufhin, dass es verboten ist, von den Fahrzeugen Heu, Stroh oder sonstiges Papiermaterial auf die Zuschauer und Straßen zu streuen.

14.        Wir ersuchen alle Teilnehmer beim „Bonbonauswerfen“ darauf zu achten, die Bonbons möglichst weit in die Menge der Zuschauer und nicht auf die Straße zu werfen (Gefahr für die aufsammelnden Kinder).

15.        Wir bitten den Alkoholkonsum so zu kontrollieren, dass Unfälle vermieden werden.

16.        Nach Beendigung des Umzuges sind die Faschingswägen schnellstmöglich vom Veranstaltungsort zu entfernen und die Straßenverkehrsordnung tritt im vollen Umfang wieder in Kraft.

17.        Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der genannten Punkte.

18.        Durch die Teilnahme vieler Musikkapellen und Spielmannszügen ist auf die Lautstärke der Musikanlagen zu achten. Den Anweisungen der Zugleitung ist Folge zu leisten.


Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.